Wenn Sie Interesse haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zu einem Vorgespräch. Die Abrechnung erfolgt über die Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Sie benötigen keine Überweisung. Am Ende des Vorgesprächs kann ich Ihnen in der Regel eine Behandlungsempfehlung für eine bestimmte Psychotherapieform geben. Diese Indikation werde ich mit Ihnen besprechen. Für Patienten, deren Behandlung von einer Gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden soll, ist ein Antragsverfahren nötig. Das Antragsverfahren dauert etwa 4 bis 6 Wochen. Privat Krankenversicherte sollten sich zunächst bei Ihrer Kasse informieren, ob und in welchem Umfang in Ihrem Tarif eine psychotherapeutische Behandlung mitversichert ist. Grundsätzlich bin ich berechtigt, auch mit allen privaten Kassen und der Beihilfe abzurechnen.
Psychoanalyse: 2-3 Sitzungen wöchentlich (max. 300 Sitzungen)
Teilnehmer oder Teilnehmerinnen einer psychotherapeutischen Aus- oder Weiterbildung in den Vertiefungsgebieten psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie können bei mir die Supervision ihrer Behandlungsfälle durchführen oder eine Lehranalyse, Lehrtherapie oder Selbsterfahrung machen.
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut im Jahr 2002 durch das:
Mitglied als Psychologischer Psychotherapeut: