- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Wenn Sie Interesse haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zu einem Vorgespräch. Die Abrechnung erfolgt über die Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Sie benötigen keine Überweisung. Am Ende des Vorgesprächs kann ich Ihnen in der Regel eine Behandlungsempfehlung für eine bestimmte Psycho¬thera-pieform geben. Diese Indikation werde ich mit Ihnen besprechen. Für Patien¬ten, deren Behandlung von einer Gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden soll, ist ein Antragsverfahren nötig. Das Antragsverfahren dauert etwa 4 bis 6 Wochen. Privat Krankenversicherte sollten sich zunächst bei Ihrer Kasse informieren, ob und in welchem Umfang in Ihrem Tarif eine psycho¬the¬ra¬peu¬tische Behandlung mitversichert ist. Grundsätzlich bin ich berechtigt, auch mit allen privaten Kassen und der Beihilfe abzurechnen.
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin im Jahr 2019 durch das: