Wenn Sie Interesse haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zu einem Vorgespräch. Die Abrechnung erfolgt über die Chipkarte Ihrer Kranken¬kasse. Sie benötigen keine Überweisung. Am Ende des Vorgesprächs kann ich Ihnen in der Regel eine Behandlungsempfehlung für eine bestimmte Psycho¬thera-pieform geben. Diese Indikation werde ich mit Ihnen besprechen. Für Patien¬ten, deren Behandlung von einer Gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden soll, ist ein Antragsverfahren nötig. Das Antragsverfahren dauert etwa 4 bis 6 Wochen. Privat Krankenversicherte sollten sich zunächst bei Ihrer Kasse informieren, ob und in welchem Umfang in Ihrem Tarif eine psycho¬the¬ra¬peu¬tische Behandlung mitversichert ist. Grundsätzlich bin ich berechtigt, auch mit allen privaten Kassen und der Beihilfe abzurechnen.
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin im Jahr 2019 durch das: